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Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die Fördermöglichkeiten, die von Bauherren im Sanierungsgebiet in Anspruch genommen werden können. Welche der einzelnen Fördermöglichkeiten zur Anwendung kommen, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen.
Aus dem Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ werden Mittel für die Instandsetzung Stadtbild prägender Gebäude und eingetragene Baudenkmale bereitgestellt. Bei größeren Bauvorhaben wird die Instandsetzung der Stadtbild prägenden Elemente, wie Fassaden, Fenster, Türen und Tore, Dächer, gefördert. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den förderfähigen Baukosten. Grundlage ist die Städtebauförderrichtlinie des Landes Brandenburg
-Fortschreibung 2017- vom 23.08.2017.
Für den verbleibenden Förderungszeitraum wurde bereits festgelegt, welche Vorhaben noch gefördert werden. Ein Abweichen von dieser abgestimmten Liste ist nur im begründeten Einzelfall möglich.
Die Kombination von Städtebauförderung mit Mitteln der Wohneigentumsförderung bzw. mit steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Damit erhöht sich die Unterstützung für private Bauherren erheblich.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachbereich Bauen der Stadt Beelitz oder beim Sanierungsträger Stadtkontor. Kontakt
Über die steuerliche Absetzung wird es steuerpflichtigen Bauherren ermöglicht, bauliche Investitionen im Sanierungsgebiet bzw. an Einzeldenkmalen innerhalb von 12 Jahren vollständig abzuschreiben. Auf der Grundlage von §7h und 7i EStG können Eigentümer in den ersten 8 Jahren jeweils 9 % der Kosten geltend machen, in den darauf folgenden vier Jahren beträgt der Satz jeweils 7 %.
Für Selbstnutzer (§10f EStG) gilt, dass sie über einen Zeitraum von 10 Jahren jeweils 9 % der Aufwendungen als Sonderausgaben, insgesamt also 90 %, steuermindernd absetzen können.
Die erhöhten Absetzungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn mit einer Bescheinigung durch die Stadt Beelitz nachgewiesen wird,
- dass das Gebäude im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt,
- dass Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt worden sind, in welcher Höhe Aufwendungen angefallen sind und ob Zuschüsse aus Sanierungsfördermitteln gezahlt worden sind,
- dass vor Beginn der Maßnahmen ein Modernisierungs- und Instand-setzungsvertrag zwischen dem Eigentümer und der Stadt zustande gekommen ist.
Das Land Brandenburg gewährt über das neue Wohneigentumsprogramm zinsfreie Darlehen zur Schaffung selbst genutzten Wohneigentums sowohl im Bestand als auch im Neubau in innerstädtischer Lage. Voraussetzung ist die Lage im Sanierungsgebiet.
Die Grundförderung in Form eines zinsfreien Baudarlehens beträgt 50.000 €. Eine umfangreiche Aufstockung dieses Baudarlehens ist über diverse Zusatzförderungen möglich.
Die Gewährung der Darlehen ist an drei Voraussetzungen geknüpft:
- die Bauherren dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten,
- es muss eine Eigenleistung von 15% erbracht werden,
- das Bauvorhaben muss den Sanierungszielen entsprechen.
Besonders attraktiv ist dieses Förderprogramm durch die Kombinationsmöglichkeit mit den Förderangeboten im Sanierungsgebiet. Das bedeutet, dass für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Stadtbild prägenden Bestandsgebäuden zusätzlich auch eine Städtebauförderung gewährt werden kann.
Das Land Brandenburg fördert die Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutztem Wohneigentum zum Zwecke einer nachhaltigen Energieeinsparung und will so zur Minderung des CO2-Ausstoßes beitragen.
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe zinsfreier Darlehen für selbst nutzende Eigentümer. Die Grundförderung in Form eines zinsfreien Baudarlehens beträgt 50.000 €. Eine umfangreiche Aufstockung dieses Baudarlehens ist über diverse Zusatzförderungen möglich.
Die Gewährung der Darlehen ist u.a. an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Die Wohnung / das Gebäude muss vor dem 3. Oktober 1990 errichtet worden sein.
- Die Kosten der Maßnahme dürfen 500 € / m² Wohnfläche nicht unterschreiten.
- Die energetische Sanierung muss mindestens auf Neubau-Niveau entsprechend der Energieeinsparverordnung erfolgen.
- Die Bauherren dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
- Es muss eine Eigenleistung von 15% erbracht werden.
- Das Bauvorhaben muss den Sanierungszielen entsprechen.
Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg fördert die behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum mit Zuschüssen bis zu 90%. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt maßnahmeabhängig zwischen 10.000 € und 12.000 €.
Weitergehende informationen zu den Förderprogrammen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erhalten sie telefonisch unter 0331 / 660 1322 oder informieren Sie sich unter Investitionsbank des Landes Brandenburg
Auch bei diesen Förderprogrammen ist eine Kombination mit der Städtebau-förderung im Sanierungsgebiet möglich. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Sanierungsträger Stadtkontor. Kontakt
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