Sanierungsgebiete und Sanierungsziele
Wie in vielen historischen Altstadtkernen bestand 1989 auch in Babelsberg ein hoher Sanierungsbedarf an den Gebäuden und im öffentlichen Raum. Daher wurde von der Stadt Potsdam im September 1990 der Beschluss zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 136 BauGB gefasst. Bereits 1991 erfolgten die ersten Maßnahmen zur Sicherung von Gebäuden und zur Instandsetzung der Straßen. Nach Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wurden 1993 die Sanierungsgebiete Babelsberg-Nord (Weberviertel) und Babelsberg-Süd förmlich festgesetzt.
Mit der Ausweisung als Sanierungsgebiet werden vor allem drei Ziele verfolgt:
- Die Wohn- und Lebensverhältnisse der Bewohner in Babelsberg sind zu verbessern. Dies soll im Einklang mit dem Erhalt und der Wiederherstellung des historisch geprägten Stadtraumes erfolgen. Der Denkmalbereich und die Einzeldenkmale sind denkmalgerecht zu erhalten und zu erneuern.
- Die Attraktivität und die Funktionsfähigkeit des Zentrums von Babelsberg ist u.a. durch die Ansiedlung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben zu stärken.
- Der Erneuerungsprozess ist so zu gestalten, dass die Bewohner und Gewerbetreibenden Mitspracherechte bei der Entwicklung des Gebietes haben und die Chance erhalten, auch nach einer Modernisierung ihre Wohnungen und Geschäftsstandorte zu nutzen (Vermeidung von Verdrängungsprozessen).
Die Aktualisierung und Konkretisierung der Sanierungsziele wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Potsdam im Juli 1999 beschlossen. Sie sind dokumentiert in der Broschüre "Gestalterische Sanierungsziele" und in einem Rahmenplan, der Auskunft darüber gibt, wie sich die bauliche Entwicklung in den Sanierungsgebieten vollziehen kann.
Sanierungssatzung und aktuelle Materialien "Babelsberg Nord"
Sanierungssatzung und aktuelle Materialien "Babelsberg Süd"
Sanierungsträger
Für die Unterstützung bei der Durchführung der Sanierung wurde Stadtkontor 1993 als Sanierungsträger und Treuhänder gemäß § 159 BauGB eingesetzt. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Potsdam erbringt der Sanierungsträger unter anderem folgende Leistungen:
- Beratung von Eigentümern, Pächtern und Mietern zu Bauvorhaben und Fördermöglichkeiten,
- Koordination der verschiedenen Planungen und Baumaßnahmen,
- Information und Beteiligung der Bürger am Sanierungsprozess,
- Vorprüfung von Förderanträgen sowie
- Verwaltung und Bewirtschaftung der Fördermittel und des Treuhandvermögens.