Der Tag der Ausgleichsbetragszahlung in den Sanierungsgebieten Babelsberg Nord und Süd rückt für die Grundstückseigentümer näher. Auf Grundlage des
§ 154 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierung einen Ausgleichsbetrag in Höhe der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung an die Gemeinde zu entrichten.
Die Stadt Potsdam kann die gesetzliche Ausgleichsbetragszahlung auch durch freiwillige Vereinbarungen mit den Eigentümern vorziehen. Für den Eigentümer besteht dann der Vorteil, dass ein Abschlag von dem später zu zahlenden Ausgleichsbetrag vorgenommen werden kann. Derzeit hat die Stadt Potsdam noch die Möglichkeit, die Wartezeit bis zur Aufhebung der Sanierungsgebiete anzurechnen und durch Diskontierung den ermittelten Ausgleichsbetrag deutlich zu mindern.
Seit 1994 haben rd. 70 % der Eigentümer die sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen -Ausgleichsbeträge- gezahlt. Die Eigentümer können sich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Potsdam (Adresse siehe unten) über die zonierten Bodenanfangswerte informieren.
Detaillierte Informationen zum Thema Ausgleichsbeträge finden Sie im Informationsblatt: Vorzeitige Ablösung von Ausgleichsbeträgen in den Sanierungsgebieten Potsdam-Babelsberg Nord und Süd
Adressen und Ansprechpartner
Treuhänderischer Sanierungsträger
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Stadtkontor GmbH |
Schornsteinfegergasse 3 |
14482 Potsdam |
Tel.: |
0331 - 74 35 70 |
Fax: |
0331 - 74 82 09 2 |
Ansprechpartner zum Thema Ausgleichbeträge für die
Sanierungsgebiete Babelsberg Nord und Süd ist Herr Kaden.
Landeshauptstadt Potsdam
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Bereich Stadterneuerung
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Haus 1
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Hegelallee 6-10
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14467 Potsdam
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Tel.: |
0331 - 28 93 22 0
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Fax: |
0331 - 28 93 22 2
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Ansprechpartnerin zum Thema Ausgleichbeträge für die
Sanierungsgebiete Babelsberg Nord und Süd ist Frau Oldenburg.
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
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für Grundstückswerte
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Haus 1
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Hegelallee 6-10
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14467 Potsdam
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Di.: |
9:00 - 18:00 Uhr |
Do.: |
9:00 - 12:00 Uhr |
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u. 13:00 - 16:00 Uhr |